Mobilfunk in Waiblingen
Das Telefonieren mit dem
Handy ist nicht mehr wegzudenken aus unserem Leben. Mobilfunk bedeutet jedoch
nicht nur telefonieren an nahezu jedem Ort, sondern benötigt auch die entsprechenden
Mobilfunksendeanlagen mit den entsprechenden elektromagnetischen Feldern.
Der gesetzliche Grenzwert
(4,6-9,9 W/m˛) wird oft als zu niedrig kritisiert. Interessant ist, dass z.B.
die Schweizer Grenzwerte um den Faktor 10 strenger sind. Die Stadt Waiblingen
fordert im Sinne eines gesteigerten Vorsorgedenkens den ECOLOG Standard (0,01
W/m˛) bzw. in Feldstärke ausgedrückt 2 V/m.
Elektromagnetische Felder
können sich in vielfältiger Weise (in Abhängigkeit von Intensität und Dauer) schädigend
auf die Gesundheit auswirken, wobei der Gesetzgeber davon ausgeht, dass mit den
Grenzwerten der 26. Bundes-Immissionsschutzverordnung keine gesundheitlichen
Gefahren entstehen. Dies wird jedoch von anderen Wissenschaftlern wiederum in
Frage gestellt.
In der Regel gibt es für die
Kommunen nur wenig Einfluss-Möglichkeiten auf den
Standort einer Mobilfunkanlage – zumindest wenn sich der Betreiber nicht
kooperativ zeigt. Die Mobilfunknetz-Betreiber haben sich jedoch dazu
verpflichtet, die Kommunen in die Planungen einzubinden. Als positiv für die
Standortfindung hat sich in Waiblingen die Einrichtung eines „Runden Tisches
Mobilfunk“ gezeigt. An diesem nehmen neben den Vertretern der Fraktionen auch
die Mobilfunkinitiativen (hier: IG Mobilfunk Hohenacker), die Stadtverwaltung
und die Betreiber teil. Auf Grundlage des 2005 vorgestellten Standortkonzeptes
Mobilfunk wurde vom Ausschuss für Planung und Umweltschutz Mitte des Jahres ein
Rahmenplan Mobilfunk beschlossen. Dieser beschreibt die Kriterien für mögliche
Standorte. Kernpunkt ist der Orientierungswert von 2 V/m, der an keiner Stelle
des Versorgungsgebietes überschritten werden soll.
Momentan gibt es Anfragen zu
18 neuen (v.a. UMTS) Anlagen im Stadtgebiet, dabei
handelt es sich teilweise auch um die Ergänzung eines bestehenden Standortes.
Falls Grundstückseigentümer oder
Hauseigentümer von Mobilfunkbetreibern angesprochen werden und man Ihnen ein
Angebot unterbreitet, können Sie sich über die aktuelle Situation bei der Stadt
informieren unter 07151 – 5001 – 445.
Bitte bedenken Sie, dass Verträge
mit Mobilfunk-Betreibern in der Regel eine Mindest-Laufzeit von 10-12 Jahren
haben und der Hausbesitzer praktisch keine Möglichkeit hat den Vertrag vor
Ablauf zu kündigen. Selbst wenn er sein Eigentum verkaufen wollte, würde der
Vertrag nicht an Gültigkeit verlieren, sondern muss vom potentiellen Käufer mit
übernommen werden. Die Stadt Waiblingen hat sich bereits intensive Gedanken zu
einem Mustervertrag gemacht, deshalb informieren Sie sich in jedem Fall vor
Abschluss eines Vertrages.
Ihre Mobilfunkinitiative
Ihre Stadt Waiblingen