IG Mobilfunk


Artikel in den Ortsnachrichten Woche 4:

Mobilfunk in Waiblingen

 

Das Telefonieren mit dem Handy ist nicht mehr wegzudenken aus unserem Leben. Mobilfunk bedeutet jedoch nicht nur telefonieren an nahezu jedem Ort, sondern benötigt auch die entsprechenden Mobilfunksendeanlagen mit den entsprechenden elektromagnetischen Feldern.

 

Der gesetzliche Grenzwert (4,6-9,9 W/m˛) wird oft als zu niedrig kritisiert. Interessant ist, dass z.B. die Schweizer Grenzwerte um den Faktor 10 strenger sind. Die Stadt Waiblingen fordert im Sinne eines gesteigerten Vorsorgedenkens den ECOLOG Standard (0,01 W/m˛) bzw. in Feldstärke ausgedrückt 2 V/m.

 

Elektromagnetische Felder können sich in vielfältiger Weise (in Abhängigkeit von Intensität und Dauer) schädigend auf die Gesundheit auswirken, wobei der Gesetzgeber davon ausgeht, dass mit den Grenzwerten der 26. Bundes-Immissionsschutzverordnung keine gesundheitlichen Gefahren entstehen. Dies wird jedoch von anderen Wissenschaftlern wiederum in Frage gestellt.

 

In der Regel gibt es für die Kommunen nur wenig Einfluss-Möglichkeiten auf den Standort einer Mobilfunkanlage – zumindest wenn sich der Betreiber nicht kooperativ zeigt. Die Mobilfunknetz-Betreiber haben sich jedoch dazu verpflichtet, die Kommunen in die Planungen einzubinden. Als positiv für die Standortfindung hat sich in Waiblingen die Einrichtung eines „Runden Tisches Mobilfunk“ gezeigt. An diesem nehmen neben den Vertretern der Fraktionen auch die Mobilfunkinitiativen (hier: IG Mobilfunk Hohenacker), die Stadtverwaltung und die Betreiber teil. Auf Grundlage des 2005 vorgestellten Standortkonzeptes Mobilfunk wurde vom Ausschuss für Planung und Umweltschutz Mitte des Jahres ein Rahmenplan Mobilfunk beschlossen. Dieser beschreibt die Kriterien für mögliche Standorte. Kernpunkt ist der Orientierungswert von 2 V/m, der an keiner Stelle des Versorgungsgebietes überschritten werden soll.

 

Momentan gibt es Anfragen zu 18 neuen (v.a. UMTS) Anlagen im Stadtgebiet, dabei handelt es sich teilweise auch um die Ergänzung eines bestehenden Standortes.

Falls Grundstückseigentümer oder Hauseigentümer von Mobilfunkbetreibern angesprochen werden und man Ihnen ein Angebot unterbreitet, können Sie sich über die aktuelle Situation bei der Stadt informieren unter 07151 – 5001 – 445.

Bitte bedenken Sie, dass Verträge mit Mobilfunk-Betreibern in der Regel eine Mindest-Laufzeit von 10-12 Jahren haben und der Hausbesitzer praktisch keine Möglichkeit hat den Vertrag vor Ablauf zu kündigen. Selbst wenn er sein Eigentum verkaufen wollte, würde der Vertrag nicht an Gültigkeit verlieren, sondern muss vom potentiellen Käufer mit übernommen werden. Die Stadt Waiblingen hat sich bereits intensive Gedanken zu einem Mustervertrag gemacht, deshalb informieren Sie sich in jedem Fall vor Abschluss eines Vertrages.

 

Ihre Mobilfunkinitiative

Ihre Stadt Waiblingen


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24.01.2006 IG Mobilfunk Hohenacker